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SCHUTZKONZEPT DER MÄDCHENREALSCHULE MARIA STERN IMMENSTADT

Vorwort

 

1. Leitgedanken zur Erstellung unseres Institutionellen Schutzkonzeptes

Ziel dieses Schutzkonzeptes ist die Vermeidung von allem, was das Wohl aller an der Schule tätigen Person gefährdet, besonders aber der Schülerinnen. Dazu gehörten v.a. Formen der sexualisierten Gewalt[1] und die Achtsamkeit gegenüber Gefährdungen ihres Wohls, die sie möglicherweise außerhalb der Schule erleben müssen.

Das Ziel der Mädchenrealschule Maria-Stern ist es, in allen Bereichen am Aufbau einer „Kultur der Achtsamkeit“ mitzuwirken.

Für eine katholische Schulen gilt dies nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben, sondern basiert vor allem auf der Vorstellung vom Menschen als Geschöpf Gottes. Die Überzeugung von der personalen Würde jedes Menschen bildet das Fundament für das gesamte Handeln an unserer Schule. Sie hat ihren Grund in der biblischen Aussage, dass jeder Mensch Bild Gottes ist. Daher soll sich auch im Miteinander aller Beteiligten die Achtung vor der Würde jedes einzelnen Menschen zeigen. Unsere Schule soll ein Lebensraum sein, der geprägt ist vom Geist der Freiheit und der Liebe Gottes zu den Menschen.

Unser Institutionelles Schutzkonzept soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und dadurch zu handlungsleitenden Orientierungen führen.

 

2. Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist ein wesentliches Instrument, um Gefahrenpotentiale und mögliche Gelegenheitsstrukturen sowie Schutzstrukturen in der Schule zu erkennen. Die Entwicklung einer Kultur der Achtsamkeit bedeutet, alltägliche Abläufe auf Risiken und Schwachstellen, die sexualisierte Gewalt ermöglichen oder sogar begünstigen, zu überprüfen.

Die Ergebnisse der durchgeführten Risikoanalyse waren Grundlage für die Erstellung des Verhaltenskodexes respektive dieses Institutionellen Schutzkonzeptes. Ebenfalls bieten die Ergebnisse Ausgangspunkte für die Weiterentwicklung des Konzeptes und konkreter Präventionsmaßnahmen in unserer Einrichtung.

Miteinbezogen wurden folgende Personengruppen:

  • Die Schülerinnen
  • Das Lehrerkollegium
  • Die Schulsozialarbeiterin
  • Das Hauspersonal
  • Der Elternbeirat

Dabei wurden folgende Bedingungen, Bereiche und Schwerpunkte in den Blick genommen:

  • Für die Maria-Stern Mädchenrealschule wichtige Aspekte eines Schutzkonzeptes
  • Gefährdungspotentiale
  • Spezifische bauliche Gegebenheiten und Risiken
  • Verhaltenskodex
  • Beschwerdewege

 

3. Schutzkonzept

Neben konkreten Maßnahmen sind grundsätzliche Einstellungen und Verhaltensweisen wichtig, um die uns anvertrauten Schülerinnen zu schützen. Integraler Bestandteil des Institutionellen Schutzkonzeptes ist der Verhaltenskodex.

 

3.1 VERHALTENSKODEX

 

Der Schulalltag zwischen Lehrkräften, weiterem schulischen Personal, Eltern und Schülerinnen* sollte von gegenseitigem Vertrauen, Achtung, Respekt und verantwortungsvollem Umgang mit Nähe und Distanz geprägt sein. Vertrauen und Nähe gehören zur pädagogischen Arbeit.

Damit dieses Vertrauen und die Nähe nicht für sexualisierte Gewalt und deren Vorbereitungen missbraucht werden können, einigen wir uns auf folgende verbindliche Regeln für bestimmte Situationen:

 

  1. ACHTSAMKEIT IM SCHULALLTAG

Jede Grenzverletzung, die wir im Schulalltag wahrnehmen, wird thematisiert. Wir sprechen schulfremde Personen an und fragen nach ihrem Anliegen.

 

  1. BELASTUNGSGRENZEN

Wir wollen im Schulalltag über das Schuljahr hinweg bestmöglich auf die Belastungsgrenzen der Schülerinnen bzw. der Lehrkräfte achten. So sollen zum Beispiel außerunterrichtliche Aktivitäten im Kollegium gerecht verteilt und Schulaufgabentermine nach Möglichkeit gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden.

 

  1. GESTALTUNG VON NÄHE UND DISTANZ

Nähe ist in einigen Situationen notwendig, um erfolgreich mit Schülerinnen arbeiten zu können. In solchen Situationen achten wir besonders darauf, dass der Kontakt immer angemessen bleibt und die persönlichen Grenzen jedes Einzelnen gewahrt werden.

 

  1. VIER-AUGEN-SITUATIONEN

Einzelgespräche, -förderung und -betreuung können ein notwendiges Instrument bei der Arbeit mit Schülerinnen sein. Türen werden so weit offengelassen, dass Vorbeigehende die Situation einsehen und gesprächsbeteiligte Personen den Raum zu jeder Zeit verlassen können. Gespräche, die unter die Schweigepflicht fallen, z. B. mit der Beratungslehrkraft oder der Schulsozialarbeiterin, sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

  1. SPRACHE UND WORTWAHL

Wir verwenden zu keinem Zeitpunkt eine sexualisierte oder bedrohende Sprache. Auch bei der nonverbalen Kommunikation achten alle am Schulleben beteiligten Personen auf Angemessenheit und Gewaltfreiheit. Grenzüberschreitendes verbales und anzügliches nonverbales Verhalten thematisieren und unterbinden wir. Alle Mitarbeiter*innen sind Sprachvorbilder und sich dieser Rolle bewusst.

 

  1. BEACHTUNG DER INTIMSPHÄRE

Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Wir achten darauf, dass die Bedürfnisse der Schülerinnen berücksichtigt werden. Im Sport- und Schwimmunterricht klopfen Aufsichtspersonen an die Türen der Umkleidekabine und kündigen an, dass sie eintreten. Männliche Lehrkräfte treten nur in Begleitung einer weiblichen Kollegin ein (außer im Notfall). Kulturelle Unterschiede werden bestmöglich respektiert.

 

  1. KLEIDUNG 

Unsere Schule ist ein öffentlicher Ort und daher haben alle das Recht, frei über die Wahl ihrer Kleidung zu entscheiden. Wichtig ist uns aber: Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben eine angemessene Kleidung zu tragen. Dazu gehört u. a., dass Kapuzen bzw. Mützen u. Ä. während des Unterrichts abgelegt werden. Auch bei sommerlichen Temperaturen ist auf allzu freizügige Kleidung zu verzichten; darunter verstehen wir z. B. übertiefe Dekolletés, bauch- und rückenfreie Shirts, zu kurze Röcke und Shorts etc..”

 

  1. TOILETTENGÄNGE

Wir suchen nach Möglichkeit in den Pausen die Toilette auf. Um einer missbräuchlichen Nutzung vorzubeugen, darf das Handy bei Toilettengängen nicht mitgenommen werden.

 

  1. LICHTSTEUERUNG

Wir legen Wert auf eine intelligente Lichtsteuerung im Innen- und Außenbereich der Schule; dies erhöht die Sicherheit und leuchtet nicht einsehbare Durchgangsbereiche aus.

 

  1. ORDNUNGS- UND ERZIEHUNGSMASSNAHMEN

Die Wirkung von Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen ist gut zu durchdenken. Falls Sanktionen unabdingbar sind, müssen sie in direktem Bezug zur „Tat“ stehen, angemessen und konsequent sein. Unsere Maßnahmen sind transparent, reflektiert und in ein gesamtpädagogisches Erziehungskonzept eingebettet. Wir bemühen uns alle, diese Regelungen verbindlich einzuhalten.

 

  1. UMGANG MIT UND NUTZUNG VON MEDIEN BZW. SOZIALEN NETZWERKEN

Wir begleiten unsere Schülerinnen in der Entwicklung zu einem kompetenten und sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien.

Für unsere Schule gilt: Schülerinnen dürfen das Handy im Schulalltag nicht benützen. Sollten sie ihr Handy in die Schule mitbringen, muss dieses während des gesamten Aufenthalts in der Schule ausgeschaltet sein. Es darf in der Schule nur mit Erlaubnis der Lehrkräfte benutzt werden. Auch das Erstellen digitaler Fotos oder Videoaufnahmen in der Schule ist verboten. Bei einem Regelverstoß hat die Lehrkraft das Recht, das Handy einzufordern; dieses wird nach Unterrichtsschluss wieder zurückgegeben bzw. muss bei wiederholten Verstößen von den Erziehungsberechtigten in der Schule abgeholt werden.

 

  1. MELDEPFLICHT

Regelverstöße gegen den Verhaltenskodex müssen thematisiert und unter Berücksichtigung des Einzelfalls unterbunden und angemessen sanktioniert werden.

 

  1. KENNTNISNAHME DES VERHALTENSKODEXES

Alle Mitarbeiter*innen und Praktikant*innen erhalten zu Dienstbeginn den Verhaltenskodex in Schriftform; sie sind zur Einhaltung verpflichtet.

 

* Lehrkräfte, schulisches Personal, Eltern und Schülerinnen werden nachfolgend mit „wir“ bezeichnet.

 

3.2 Beschwerdemanagement

Allgemein gilt an unserer Schule:

  • Wir gehen achtsam miteinander um.
  • Wir sorgen gut für uns selbst und für andere.
  • Grenzverletzendes und übergriffiges Verhalten sowie Missbrauch haben hier keinen Platz und lassen klare Konsequenzen folgen.
  • Wir scheuen uns nicht davor, etwas zu unternehmen, wenn etwas passiert ist.

 

3.2.1 Interne Beschwerdewege

Eine grundsätzliche Offenheit gegenüber Beschwerden ist Bestandteil der Prävention von Gewalt an der Schule. Alle an einer Schule tätigen Personen müssen die Möglichkeit besitzen, sich über ganz unterschiedliche Wege in Bezug auf Grenzverletzungen zu beschweren; dies stärkt ihre Rechte. Eine nachhaltige Aufarbeitung hilft, Schwachstellen und Risiken im System Schule zu erkennen bzw. auszuschließen.

Die Ermutigung, Grenzverletzungen anzusprechen bzw. Beschwerden zu artikulieren, erfolgt u.a. durch Infoflyer, Hinweise, Homepage usw. Niederschwellige Formen erleichtern, die Meinung bzw. Probleme offen zu machen, z.B. Kummerkasten mit offiziellen Leerungszeiten, postalische Wege, offene Bücherei in der unterrichtsfreien Zeit …

Innerhalb der Schule gibt es ein Beschwerdesystem in Form von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bzw. Beschwerdestellen. Meldungen sind sowohl im persönlichen Gespräch als auch schriftlich möglich, so dass reagiert und geholfen werden kann. Letztere können, wenn nicht andres möglich, auch anonym abgegeben werden.

 

Interne Beratungsstellen und Ansprechpersonen:

Meldungen bzw. Beschwerden sind nicht nur persönlich, sondern auch anonym möglich; ebenso müssen sogenannte „Kleinigkeiten“ ernstgenommen und als legitime Beschwerden verstanden werden.

 

3.2.2 Externe Beschwerdestellen

Zu einem verbindlichen Beschwerdesystem gehören auch externe Beschwerdestellen beziehungsweise Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner etwa in Fachberatungsstellen, den Jugendämtern oder anderen Anlaufstellen. Die beschriebenen Anlaufstellen werden den Jugendlichen transparent gemacht und kommuniziert. Rückmeldungen sind sowohl persönlich als auch anonym möglich.

 

Ansprechpartner:

  • Polizei
  • Jugendamt
  • FRAUENNOTRUF KEMPTEN

Rathausplatz 23 | 87435 Kempten

TEL. 0831 - 12 100

Frauennotruf@awo-kempten.de

  • WILDWASSER AUGSBURG E.V.
    Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
    Schießgrabenstr. 2 I 86150 Augsburg

Telefon: 0821 15 44 44

beratung@wildwasser-augsburg.de

  • KJF – KINDER- UND JUGENDHILFE

 

Immenstadt, im Februar 2025

Dr. Joachim Sailer, Schulleiter

 

 

[1] Unter dem Begriff sexuelle Gewalt werden alle sexuelle Handlungen zusammengefasst, die Personen mittels Gewaltandrohung oder -anwendung und gegen den Willen eines anderen ausführen. Das Handlungsmotiv ist sexuell begründet. Es geht dabei um Straftatbestände wie sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung.

Bei sexualisierter Gewalt dreht es sich nicht vorrangig um sexuelle Motive, sondern auch darum, das Opfer zu demütigen. Sexualisiert bedeutet, Macht zu demonstrieren und „Sex als Waffe einzusetzen“. Die Motive für sexualisierte Gewalt sind vielschichtiger, auch wenn die Ausführung sich sexueller Komponenten, körperlicher oder verbaler Gewalt bedient. [vgl. Unterschiede zwischen sexuelle Gewalt und sexualisierte Gewalt (www.sciodoo.de); Stand: 28.07.2024]